Schmerzen in neuer Definition:
(Entsprechend den aktuellen pathophysiologischen Erkenntnisen)
Der Schmerzfragebogen umfasst 4 Bereiche:

1-4: Das Schmerzerleben nach Art, Ausdehnung, Stärke und Dauer.
5: Die Güte der Behandlung und Betreuung
6: Soziale Konsequenzen
7: Zukunftserwartungen

Aufgrund der Angaben ist auch eine Verlaufsbeobachtung möglich.

Zur Qualität 1 bis 4:
Es ist schwer, das Schmerzerleben nach Art, Ausdehnung, Stärke, und Dauer vernünftig einem Score zuzuordnen. Dies ist letztlich willkürlich, hat sich aber (bei deutlich über 120 Patienten) bislang bewährt. In diesem Punkt, darüber bin ich mir klar, kann mir durchaus Willkür unterstellt werden. Schmerzstärke x über y Jahre in z Schmerzqualitäten auf w% der Körperoberfläche (letzteres bleibt sogar direkt unberücksichtigt).
Es ist aber durchaus nachvollziehbar, daß eine sehr schwere Schmerzwahrnehmung auch schon nach kurzer Zeit zur Schmerzkrankheit führt, eine nur mittelschwere Schmerzstörung dafür aber deutlich länger braucht.
Die Werte zu den Qualitäten 1-4 werden vom Menschen als Einheit gesehen, deshalb erscheint es mir richtig, dies in einem Score zu zeigen.
Pi mal Daumen stimmt die Zuordnung, das Leben ist ohnehin anders als die Theorie. Der Score soll vor allem übersichtlich sein, wenn ein Schmerz dringender, intensiver Behandlung bedarf, dann muß er auch im „ gelben oder roten Bereich“ widergespiegelt sein. Erreicht der Score 21 oder mehr Punkte, dann ist Eingreifen des behandelnden Arztes/Ärztin zwingend erforderlich. Es muß eine individuelle Schmerzkrankheit angenommen werden. Im gelben Bereich droht das Abkippen von der Schmerzstörung in die Schmerzkrankheit. Es ist energisches Handeln erforderlich!

Zur Qualität 5:
Die Güte von Behandlung und Betreuung ist ebenfalls schwer zu beurteilen. Wer 10 Jahre auf einen qualifizierten Therapeuten warten mußte, der ist sicherlich nicht gut betreut gewesen. Eine rasch einsetzende qualifizierte Therapie bringt Pluspunkte. Es wird unterstellt, daß eine rasch einsetzende qualifizierte Therapie einer Chronifizierung entgegenwirkt. Dafür gibt es Hinweise, ein Beweis steht noch aus.
In jedem Falle steht der Ärzteschaft die Fähigkeit zur Selbstkritik recht gut an, glauben Sie bitte bloß nicht, daß ich mich nie geirrt habe. Aber ich habe dann versucht, dem Patienten meine Entscheidungswege nachvollziehbar zu berichten und den Grund des Fehlers nachvollziehbar zu machen.
Falls der Patient mehr als 4 Punkte erreicht, dann wird die Ausbildung einer Schmerzkrankheit begünstigt. Zur Diagnose der Schwere von Schmerzen oder Chronizität ist diese Qualität nicht gedacht. Diese Qualität soll alle an der Behandlung von Schmerzpatienten betroffenen wachrütteln!

Zur Qualität 6:
Soziale Konsequenzen werden ein zunehmendes Problem. Nur völlig gesunde, junge Menschen mit viel Erfahrung haben noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz. Die meisten Menschen mit Handicaps werden weder einen Arbeitsplatz finden noch in Rente gehen können. Hartz IV für alle, womöglich sogar noch mit gesundheitlich nicht möglicher „Zwangsarbeit“. Wenn sich die Partner, ob im Gesundheits- oder Sozialsystem nicht mehr persönlich kennen, dann regiert die völlige Gleichgültigkeit der Bürokratie.
Es kann durchaus sein, daß ein Patient womöglich voll arbeitet, aber weder Freunden, noch Hobbys, noch der Familie hilfreich sein kann.
Das ist das Desaster des über alle Maßen arbeitswilligen.
Wer aber, die Freundschaften, Hobbys, die Familie weiterhin versorgen kann, dessen Arbeitsunfähigkeit muß in Zweifel gezogen werden. Auch diese Patienten sind nicht nur „einfach so“ in Rente gekommen, in der Regel konnten sie ihrem schweren Beruf nicht mehr nachkommen. Als Teilzeitarbeit wäre dies womöglich weiter möglich gewesen. Ab 7 Punkten besteht sozial eine Schmerzerkrankung. Achten Sie auf die soziale Absicherung Ihrer Patienten und lassen Sie diese beraten. Von Reichsbund, vom Versichertenältesten, von Ihnen als Arzt.

Zur Qualität Nr. 7:
Fast jeden Tag wird über Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen berichtet, die angeblich nötig sind.
Jede aus der Erstattung herausgenommene Kassenleistung zieht Verwaltungsausgaben ohne Ende nach sich. Jede Reform brachte mehr Bürokratie, weniger Leistung, höhere Beiträge.
Wer da noch optimistisch ist, dem ist kaum mehr zu helfen.
Dies kann doch nicht wahr sein!!! Jeder Kranke wird letztendlich Nachteile in seiner Versorgung fürchten müssen.
Der Anfang: Erkältungskrankheit durften nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Bei etwa 40% der Betroffenen bestehen aber im CT oder MRT zeitgleich Nasennebenhöhlenentzündungen, die behandelt werden dürfen. Also mit einem Schnupfen ins CT, damit die Kasse zahlen muß? Zum Glück ist kein Arzt diesem lächerlichen Szenario nachgekommen.
Die Verminderung von Risiken durch Arzneitherapie wird leiden, entsprechend werden wir mehr Infarkte und Schlaganfälle bekommen. Deshalb werden ja die Beiträge für die Pflegeversicherung um 50% steigen.
Es wird (bzw. ist) bei den Ärzten zu massiven Regreßängsten gekommen. Für Schmerzpatienten heißt dies: Rheumamedikamente sind billig, Magenschutz teuer, also bleibt er aus. Viele Magentote, viele mit völlig verkehrten Medikamenten behandelte Patienten.
Kein Arzt hat ein Interesse an unnötig teuren Therapien. Er hat ein Interesse an ausreichender und wirtschaftlicher Therapie, wozu sich jeder Kassenarzt verpflichtet hat.
Für Schmerzpatienten ist eine ausreichende Therapie eine solche, die auf die jeweilige Schmerzart zugeschnitten ist. Wirtschaftlich ist sie, wenn die preiswerteste, wirksame und nebenwirkungsarme Arznei ausgewählt wurde.
So ist es ein Verstoß gegen das Kassenarztrecht, wenn bei Nervenschmerzen Rheumamedikamente verordnet werden. Sie sind unwirksam, können schwere Nebenwirkungen haben, sind also keineswegs ausreichend, wirtschaftlich auch nicht, die Therapie der Nebenwirkungen kann Unsummen verschlingen.
Es ist nicht nur das Kassenarztrecht zu beachten, bei der Verordnung vom Schmerzmedikamenten ist zusätzlich auch das Betäubungsmittelgesetz zu beachten, das eine Therapie mit nicht-BTM verlangt, falls diese ausreichend wirksam sind.
Dies ist oft ein Problem für mich, sehr viele Patienten sind ausreichend mit Nicht-BTM versorgt, das ist oft teurer als die Behandlung mit Betäubungsmitteln.


Die Zuordnung von Schmerzen wird neu geschrieben werden müssen, denn es gibt eine neue Pathophysiologie der Schmerzen:

1.) Akutschmerz bis etwa 6 Wochen, maximal 12 Wochen
2.) Schmerzstörungen, also zumindest fast immer vorhandene Schmerzen, die den weiteren Berufsweg sowie Fürsorge für die Familie mäßig oder garnicht, im weiteren Verlauf aber zunehmend behindern. In diesem Stadium sind neuromodulatorische Veränderungen zumindest nicht vollständig abgelaufen.
3.) Die Schmerzkrankheit mit Wesenänderung, massiv verminderter Leistungsfähigkeit und hohem Score beim Schmerzerleben und/oder bei sozialen Einschränkungen.

Gerbershagen irrt, am Ende zählt immer, was unten herauskommt. Und eine Stadieneinteilung die Behandlungskompetenz sowie pathophysiologische Veränderungen nicht mit einbezieht ist rein willkürlich, zu klar strukturiert für das Leben.