Schmerzen
in neuer Definition:
(Entsprechend
den aktuellen pathophysiologischen Erkenntnisen)
Der
Schmerzfragebogen umfasst 4 Bereiche:
1-4:
Das Schmerzerleben nach Art, Ausdehnung, Stärke und Dauer.
5:
Die Güte der Behandlung und Betreuung
6: Soziale
Konsequenzen
7: Zukunftserwartungen
Aufgrund der Angaben ist auch eine Verlaufsbeobachtung möglich.
Zur
Qualität 1 bis 4:
Es ist schwer, das Schmerzerleben nach Art,
Ausdehnung, Stärke, und Dauer vernünftig einem Score
zuzuordnen. Dies ist letztlich willkürlich, hat sich aber (bei
deutlich über 120 Patienten) bislang bewährt. In diesem
Punkt, darüber bin ich mir klar, kann mir durchaus Willkür
unterstellt werden. Schmerzstärke x über y Jahre in z
Schmerzqualitäten auf w% der Körperoberfläche
(letzteres bleibt sogar direkt unberücksichtigt).
Es ist aber
durchaus nachvollziehbar, daß eine sehr schwere
Schmerzwahrnehmung auch schon nach kurzer Zeit zur Schmerzkrankheit
führt, eine nur mittelschwere Schmerzstörung dafür
aber deutlich länger braucht.
Die Werte zu den Qualitäten
1-4 werden vom Menschen als Einheit gesehen, deshalb erscheint es mir
richtig, dies in einem Score zu zeigen.
Pi mal Daumen stimmt die
Zuordnung, das Leben ist ohnehin anders als die Theorie. Der Score
soll vor allem übersichtlich sein, wenn ein Schmerz dringender,
intensiver Behandlung bedarf, dann muß er auch im „
gelben oder roten Bereich“ widergespiegelt sein. Erreicht der
Score 21 oder mehr Punkte, dann ist Eingreifen des behandelnden
Arztes/Ärztin zwingend erforderlich. Es muß eine
individuelle Schmerzkrankheit angenommen werden. Im gelben Bereich
droht das Abkippen von der Schmerzstörung in die
Schmerzkrankheit. Es ist energisches Handeln erforderlich!
Zur
Qualität 5:
Die Güte von Behandlung und Betreuung ist
ebenfalls schwer zu beurteilen. Wer 10 Jahre auf einen qualifizierten
Therapeuten warten mußte, der ist sicherlich nicht gut betreut
gewesen. Eine rasch einsetzende qualifizierte Therapie bringt
Pluspunkte. Es wird unterstellt, daß eine rasch einsetzende
qualifizierte Therapie einer Chronifizierung entgegenwirkt. Dafür
gibt es Hinweise, ein Beweis steht noch aus.
In jedem Falle steht
der Ärzteschaft die Fähigkeit zur Selbstkritik recht gut
an, glauben Sie bitte bloß nicht, daß ich mich nie geirrt
habe. Aber ich habe dann versucht, dem Patienten meine
Entscheidungswege nachvollziehbar zu berichten und den Grund des
Fehlers nachvollziehbar zu machen.
Falls der Patient mehr als 4
Punkte erreicht, dann wird die Ausbildung einer Schmerzkrankheit
begünstigt. Zur Diagnose der Schwere von Schmerzen oder
Chronizität ist diese Qualität nicht gedacht. Diese
Qualität soll alle an der Behandlung von Schmerzpatienten
betroffenen wachrütteln!
Zur
Qualität 6:
Soziale Konsequenzen werden ein zunehmendes
Problem. Nur völlig gesunde, junge Menschen mit viel Erfahrung
haben noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz. Die meisten Menschen
mit Handicaps werden weder einen Arbeitsplatz finden noch in Rente
gehen können. Hartz IV für alle, womöglich sogar noch
mit gesundheitlich nicht möglicher „Zwangsarbeit“.
Wenn sich die Partner, ob im Gesundheits- oder Sozialsystem nicht
mehr persönlich kennen, dann regiert die völlige
Gleichgültigkeit der Bürokratie.
Es kann durchaus sein,
daß ein Patient womöglich voll arbeitet, aber weder
Freunden, noch Hobbys, noch der Familie hilfreich sein kann.
Das
ist das Desaster des über alle Maßen arbeitswilligen.
Wer
aber, die Freundschaften, Hobbys, die Familie weiterhin versorgen
kann, dessen Arbeitsunfähigkeit muß in Zweifel gezogen
werden. Auch diese Patienten sind nicht nur „einfach so“
in Rente gekommen, in der Regel konnten sie ihrem schweren Beruf
nicht mehr nachkommen. Als Teilzeitarbeit wäre dies womöglich
weiter möglich gewesen. Ab 7 Punkten besteht sozial eine
Schmerzerkrankung. Achten Sie auf die soziale Absicherung Ihrer
Patienten und lassen Sie diese beraten. Von Reichsbund, vom
Versichertenältesten, von Ihnen als Arzt.
Zur
Qualität Nr. 7:
Fast jeden Tag wird über Sparmaßnahmen
im Gesundheitswesen berichtet, die angeblich nötig sind.
Jede
aus der Erstattung herausgenommene Kassenleistung zieht
Verwaltungsausgaben ohne Ende nach sich. Jede Reform brachte mehr
Bürokratie, weniger Leistung, höhere Beiträge.
Wer
da noch optimistisch ist, dem ist kaum mehr zu helfen.
Dies kann
doch nicht wahr sein!!! Jeder Kranke wird letztendlich Nachteile in
seiner Versorgung fürchten müssen.
Der Anfang:
Erkältungskrankheit durften nicht mehr zu Lasten der
gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Bei etwa 40% der
Betroffenen bestehen aber im CT oder MRT zeitgleich
Nasennebenhöhlenentzündungen, die behandelt werden dürfen.
Also mit einem Schnupfen ins CT, damit die Kasse zahlen muß?
Zum Glück ist kein Arzt diesem lächerlichen Szenario
nachgekommen.
Die Verminderung von Risiken durch Arzneitherapie
wird leiden, entsprechend werden wir mehr Infarkte und Schlaganfälle
bekommen. Deshalb werden ja die Beiträge für die
Pflegeversicherung um 50% steigen.
Es wird (bzw. ist) bei den
Ärzten zu massiven Regreßängsten gekommen. Für
Schmerzpatienten heißt dies: Rheumamedikamente sind billig,
Magenschutz teuer, also bleibt er aus. Viele Magentote, viele mit
völlig verkehrten Medikamenten behandelte Patienten.
Kein
Arzt hat ein Interesse an unnötig teuren Therapien. Er hat ein
Interesse an ausreichender und wirtschaftlicher Therapie, wozu sich
jeder Kassenarzt verpflichtet hat.
Für Schmerzpatienten ist
eine ausreichende Therapie eine solche, die auf die jeweilige
Schmerzart zugeschnitten ist. Wirtschaftlich ist sie, wenn die
preiswerteste, wirksame und nebenwirkungsarme Arznei ausgewählt
wurde.
So ist es ein Verstoß gegen das Kassenarztrecht,
wenn bei Nervenschmerzen Rheumamedikamente verordnet werden. Sie sind
unwirksam, können schwere Nebenwirkungen haben, sind also
keineswegs ausreichend, wirtschaftlich auch nicht, die Therapie der
Nebenwirkungen kann Unsummen verschlingen.
Es ist nicht nur das
Kassenarztrecht zu beachten, bei der Verordnung vom
Schmerzmedikamenten ist zusätzlich auch das
Betäubungsmittelgesetz zu beachten, das eine Therapie mit
nicht-BTM verlangt, falls diese ausreichend wirksam sind.
Dies ist
oft ein Problem für mich, sehr viele Patienten sind ausreichend
mit Nicht-BTM versorgt, das ist oft teurer als die Behandlung mit
Betäubungsmitteln.
Die
Zuordnung von Schmerzen wird neu geschrieben werden müssen, denn
es gibt eine neue Pathophysiologie der Schmerzen:
1.)
Akutschmerz bis etwa 6 Wochen, maximal 12 Wochen
2.)
Schmerzstörungen, also zumindest fast immer vorhandene
Schmerzen, die den weiteren Berufsweg sowie Fürsorge für
die Familie mäßig oder garnicht, im weiteren Verlauf aber
zunehmend behindern. In diesem Stadium sind neuromodulatorische
Veränderungen zumindest nicht vollständig abgelaufen.
3.)
Die Schmerzkrankheit mit Wesenänderung, massiv verminderter
Leistungsfähigkeit und hohem Score beim Schmerzerleben und/oder
bei sozialen Einschränkungen.
Gerbershagen irrt, am Ende zählt immer, was unten herauskommt. Und eine Stadieneinteilung die Behandlungskompetenz sowie pathophysiologische Veränderungen nicht mit einbezieht ist rein willkürlich, zu klar strukturiert für das Leben.